Am Blütenanger 64
Am Blütenanger 64, München, Bayern, Germany · BA 24 Feldmoching-Hasenbergl
97 Bettplätze · Dezentrale kommunale Unterkunft
Planungsstatus der Stadt: in Betrieb
Kommunale Unterkunft für Asylsuchende: Am Blütenanger 64, Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl, München. Das städtische Verzeichnis der Unterkünfte ab 48 Bettplätzen führt hier 97 Bettplätze, die Unterkunftsart „Dezentrale kommunale Unterkunft“ und den Planungsstatus „in Betrieb“. Als Eröffnung ist 30.11.2022 erfasst. Insgesamt führt die Stadt in Feldmoching-Hasenbergl 5 Unterkünfte für Asylsuchende mit zusammen 796 Bettplätzen.
Chronologie
30.11.2022
Unterkunft eröffnet
Im Verzeichnis der Unterkunftsstandorte der Stadt erfasstes Eröffnungsdatum, mit 97 Bettplätzen (Dezentrale kommunale Unterkunft).
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte (Stand 31.12.2025)
30.04.2030
Ende der genehmigten Nutzung
Das Datum, bis zu dem die Stadt diesen Standort für die Unterbringung als genehmigt führt. Es ist ein Genehmigungsende, keine bestätigte Schließung, die Genehmigung kann verlängert werden.
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte (Stand 31.12.2025)
Für diese Adresse ist im veröffentlichten Verzeichnis der Standortbeschlüsse kein Beschluss verzeichnet. Das Verzeichnis beginnt im Oktober 2014. Wir ordnen Beschlüsse nur bei exakt übereinstimmender Hausnummer zu, um nicht den Beschluss eines Nachbargebäudes zu übernehmen.
Quelle
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen (Stand 31.12.2025), Geoportal München (2025-12-31) · official
Deutschland ist föderal: Der Bund finanziert, die Länder und Kommunen betreiben die Unterbringung. Es gibt kein bundesweites Verzeichnis, daher beginnt diese Erfassung Stadt für Stadt. Die Angaben stammen aus dem Verzeichnis des Münchner Sozialreferats, abgerufen über den WFS-Dienst des Geoportals der Stadt, samt der Koordinaten der Stadt, es wird nichts von uns geokodiert. Das Verzeichnis weist die Zielgruppe aus, sodass Unterkünfte für Geflüchtete von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe getrennt werden können; Letztere sind hier nicht enthalten (77 von 164 Standorten). Dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte unterhalb von 48 Bettplätzen liegen außerhalb der Quelle.