Schwanseestr. 14
Schwanseestr. 14, München, Bayern, Germany · BA 17 Obergiesing-Fasangarten
470 Bettplätze · Dezentrale kommunale Unterkunft
Planungsstatus der Stadt: in Betrieb
Kommunale Unterkunft für Asylsuchende: Schwanseestr. 14, Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten, München. Das städtische Verzeichnis der Unterkünfte ab 48 Bettplätzen führt hier 470 Bettplätze, die Unterkunftsart „Dezentrale kommunale Unterkunft“ und den Planungsstatus „in Betrieb“. Als Eröffnung ist 18.06.2024 erfasst. Es ist der einzige Standort für Asylsuchende, den die Stadt in Obergiesing-Fasangarten führt.
Chronologie
20.12.2023
Stadtrat beschließt den Standort
Der Münchner Stadtrat hat für diese Adresse einen Standortbeschluss gefasst. Im Beschlussverzeichnis ist er als „Schwanseestraße 14 und 16“ vermerkt.
Landeshauptstadt München: Standortbeschlüsse Unterkünfte für Geflüchtete
18.06.2024
Unterkunft eröffnet
Im Verzeichnis der Unterkunftsstandorte der Stadt erfasstes Eröffnungsdatum, mit 470 Bettplätzen (Dezentrale kommunale Unterkunft).
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte (Stand 31.12.2025)
28.02.2034
Ende der genehmigten Nutzung
Das Datum, bis zu dem die Stadt diesen Standort für die Unterbringung als genehmigt führt. Es ist ein Genehmigungsende, keine bestätigte Schließung, die Genehmigung kann verlängert werden.
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte (Stand 31.12.2025)
Quelle
Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen (Stand 31.12.2025), Geoportal München (2025-12-31) · official
Deutschland ist föderal: Der Bund finanziert, die Länder und Kommunen betreiben die Unterbringung. Es gibt kein bundesweites Verzeichnis, daher beginnt diese Erfassung Stadt für Stadt. Die Angaben stammen aus dem Verzeichnis des Münchner Sozialreferats, abgerufen über den WFS-Dienst des Geoportals der Stadt, samt der Koordinaten der Stadt, es wird nichts von uns geokodiert. Das Verzeichnis weist die Zielgruppe aus, sodass Unterkünfte für Geflüchtete von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe getrennt werden können; Letztere sind hier nicht enthalten (77 von 164 Standorten). Dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte unterhalb von 48 Bettplätzen liegen außerhalb der Quelle.